Wie verfasse ich ein Testament?
Jeder volljährige Mensch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte darf ein Testament verfassen. Es sollte vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich und persönlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.
Für Privatpersonen ist ein Testament empfehlenswert, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn z. B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen es vorsehen ‒ oder mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind.
Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass ein gemeinschaftliches Testament nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich.
Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten alle Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen unterrichtet werden.
Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:
www.bmj.de/DE/Service/Broschueren/_doc/_broschueren_1_3.html